Informationen zur Heilpraktikerprüfung

Um als Heilpraktiker tätig zu werden, benötigt man in Deutschland eine staatliche Erlaubnis zur Ausübung der allgemeinen Heilkunde. Die Tätigkeit des Heilpraktikers zählt zu den freien Berufen. In der Schweiz dürfen Heilpraktiker oder Naturärzte, im Gegensatz zu Deutschland, keine invasiven Eingriffe vornehmen. In Österreich dürfen generell nur Ärzte die Heilkunde ausüben.

Zur Berufsordnung der Heilpraktiker

Heilpraktiker ist kein Ausbildungsberuf in Deutschland, weil weder eine vorgeschriebene Regelausbildung noch eine bundeseinheitlich geregelte Prüfung existiert. Die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung unterliegt trotzdem Zulassungsvoraussetzungen. Diese sind in Deutschland bundesweit mittels Überprüfung durch einen Amtsarzt nachzuweisen. Die Bestimmungen zur Durchführung dieser Prüfungen variieren je nach Bundesland. Die Kenntnisfelder und Fragenkataloge ähneln sich jedoch.
Voraussetzungen für die Anmeldung zur amtsärztlichen Überprüfung („Heilpraktikerprüfung“)
In allen Bundesländern sind für die Anmeldung zur amtsärztlichen Überprüfung die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Mindestalter 25 Jahre,
  • Abgeschlossene Schulausbildung (mindestens Hauptschulabschluss),
  • Polizeiliches Führungszeugnis,
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Gesundheit und Suchtfreiheit durch ärztliches Attest,
  • Genehmigung (örtliches Gesundheitsamt).

Ablauf der amtsärztlichen Überprüfung („Heilpraktikerprüfung“)

Aufgrund des Fehlens einer staatlich geregelten Ausbildung für den Beruf des Heilpraktikers existiert keine bundeseinheitliche Prüfungsordnung. Generell besteht die Prüfung in allen Bundesländern aus einem schriftlichen Test und einer mündlichen Prüfung. Erst nach Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgt die Zulassung zur mündlichen. In der schriftlichen Prüfung werden 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren („Multiple-Choice“) gestellt, von denen 75 % richtig beantwortet werden müssen. Dafür stehen zwei Zeitstunden zur Verfügung.

Die Überprüfung umfasst folgende Sachgebiete:

  • Berufskunde, Gesetzeskunde und rechtliche Grenzen der Ausübung der Heilkunde ohne Approbation als Arzt oder Ärztin,
  • Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des Heilpraktikers
  • Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Menschen,
  • Grundkenntnisse der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung von Volkskrankheiten wie Stoffwechselkrankheiten und Herz-Kreislaufkrankheiten, übertragbarer Krankheiten und ernster seelischer Erkrankungen,
  • Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle,
  • Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation,
  • Techniken der klinischen Befunderhebung (Diagnose und Kenntnis klinischer Untersuchungen,
  • Interpretation fundamentaler Laborwerte,
  • Technik der Anamneseerhebung,
  • Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- u. Blutdruckmessung) und Injektions- u. Punktionstechniken.

Die mündliche Prüfung dauert pro Person zwischen 30 und 45 Minuten.